Sachsen-Anhalt - Politische Übersicht

Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt - Verwaltung und Bevölkerung
978-3-14-100384-0 | Seite 28 | Abb. 1

Überblick

Die Karte zur politischen Übersicht Sachsen-Anhalts zeigt die Verwaltungsgliederung in Landkreise und kreisfreie Städte. Die aktuellen Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte sind das Ergebnis tief greifender Strukturveränderungen auf der Ebene der Kreise und Gemeinden seit der deutschen Wiedervereinigung 1990.

Kreisgebietsreformen

Im Zuge der ersten Kreisgebietsreform (1994) wurde die Anzahl der Landkreise von 37 auf 21 verringert, seit der zweiten Reform (2007) hat Sachsen-Anhalt nur noch elf Landkreise. Neun der elf Landkreise entstanden durch die Zusammenlegung jeweils zwei bis drei alter Landkreise. Lediglich die beiden nördlichen Landkreise, der Altmarkkreis Salzwedel und Stendal, blieben in ihren Zuschnitten unverändert. Die Zahl der kreisfreien Städte ist mit drei immer gleich geblieben, allerdings haben sich einige Zuschnitte geändert. So entstand die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau durch die Zusammenlegung der beiden Städte Dessau und Roßlau. Zur Reform gehört auch die Auflösung der drei Regierungsbezirke Magdeburg, Halle und Dessau. Deren Aufgaben wurden seit 2004 vom neu geschaffenen Landesverwaltungsamt in Halle übernommen.

Gemeindegebietsreform

Auch die Anzahl der Gemeinden in Sachsen-Anhalt verringert sich stetig: 1990 gab es noch 1367 Gemeinden. Zehn Jahre später gab es bereits 78 Gemeinden weniger. Seit 2000 hat sich die Anzahl der Gemeinden nochmals deutlich verringert. Mit dem Abschluss der Gemeindegebietsreform gibt es seit dem 1. Januar 2011 nur noch 219 Gemeinden, darunter sind 104 Einheitsgemeinden und 18 Verbandsgemeinden mit insgesamt 115 Mitgliedsgemeinden. Mit Einheitsgemeinden werden Gemeinden bezeichnet, die keiner Verbandsgemeinde angehören und ihre gemeindlichen Aufgaben alleine lösen. Sie sollen mindestens 10 000 Einwohner haben. So befinden sich auch die drei kreisfreien Städte – Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau – darunter. Im Falle einer Verbandsgemeinde bilden drei bis acht benachbarte Gemeinden einen Verband. Jede einzelne Gemeinde sollte mindestens 1000 Einwohner haben. Insgesamt sollte die Verbandsgemeinde dann 10 000 Einwohner aufweisen.

Hauptursache für die Reformen

Wie für die Kreisgebietsreform ist auch für die Gemeindegebietsreform hauptsächlich der vorhergesagte starke Bevölkerungsrückgang ursächlich. Infolge des Geburtenrückgangs und des Abwanderungsprozesses sinkt die Bevölkerungszahl und folglich auch die Bevölkerungsdichte in den einzelnen Gemeinden spürbar (siehe auch Karten 29.2 „Sachsen-Anhalt – Bevölkerungsverteilung“ und 29.3 „Sachsen-Anhalt – Bevölkerungsentwicklung“). Um dennoch die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Verwaltungsebene zu erhalten und zu sichern, sind diese Zusammenlegungen notwendig.

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