Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz
978-3-14-100857-9 | Seite 21 | Abb. 2| Maßstab 1 : 1800000

Überblick

Die Karte zeigt die kommunale Gliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten mit den jeweiligen Verwaltungssitzen (einige kreisfreie Städte sind zugleich Sitz einer Landkreisverwaltung, z. B. Landau mit der Landkreisverwaltung Südliche Weinstraße).

Kommunale Verwaltung – Landkreise, Städte und Gemeinden

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz verteilen sich auf 24 Landkreise und zwölf kreisfreie Städte. Zu den Landkreisen gehören nach Zusammenschlüssen 2012 und 2014 insgesamt 150 Verbandsgemeinden, die wiederum aus 2 263 kleineren Gemeinden – den sogenannten Ortsgemeinden – bestehen. Die Verbandsgemeinden übernehmen dabei stellvertretend die kommunalen Aufgaben für die Ortsgemeinden. Neben den Verbandsgemeinden gibt es 30 verbandsfreie Städte und Gemeinden (davon acht große kreisangehörige Städte), die ebenfalls den Landkreisen angegliedert sind. Die verbandsfreien Städte und Gemeinden verfügen jeweils über eine eigene hauptamtliche Verwaltung und nehmen – im Gegensatz zu den kleineren Ortsgemeinden – sämtliche Aufgaben der Gemeindeebene wahr.

Die zwölf kreisfreien Städte sind Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken. Sie erfüllen alle kommunalen Aufgaben, die in den Landkreisen auf mehreren kommunalen Ebenen aufgeteilt sind.

Landesverwaltung

Auf Landesebene war Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 1999 in drei Regierungsbezirke gegliedert: Koblenz (mit zehn zugehörigen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Koblenz), Trier (vier Landkreise, kreisfreie Stadt Trier) und Rheinhessen-Pfalz (zehn Landkreise, zehn kreisfreie Städte). Mit der Reform der Landesverwaltung, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurden die Regierungsbezirke aufgelöst. An ihre Stelle rückten drei neue Verwaltungsbehörden: die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mit Sitz in Koblenz und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Die drei Verwaltungsbehörden sind jeweils einem Teil des Landes zugeordnet, für den sie regional zuständig sind. Gleichzeitig übernimmt jede der drei Behörden bestimmte landesweite Aufgaben: Die ADD verwaltet u. a. die Bereiche Kommunalaufsicht, Ordnungswesen, Schulaufsicht, Agraraufsicht und ländliche Entwicklung. Landesweite Aufgaben der SGD Nord und Süd sind u. a. die Bereiche Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Verbraucherschutz sowie Bauwesen.

Neue Kommunal- und Verwaltungsreform

Derzeit (Stand 2015) wird eine erneute Kommunal- und Verwaltungsreform durchgeführt. Ziel ist eine Optimierung der Verwaltungsaufgaben. Begründet wird die Reform mit den Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben (u. a. Rückgang der Geburtenrate, Anstieg der Lebenserwartung, Wanderungsbewegungen).

Veränderungen in der Verwaltungsgliederung gibt es vor allem auf Städte- und Gemeindeebene. Insbesondere betreffen sie Zusammenschlüsse von Verbandsgemeinden sowie verbandsfreien Gemeinden (zum Teil bereits vollzogen). Die Grenzen der Landkreise sollen jedoch nicht verändert werden.

S. Lemke

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