Europa - Flusseinzugsgebiete

Europa - Physische Übersicht
100849 | Seite 57 | Abb. 2| Maßstab 1 : 40000000

Überblick

Ein Flusseinzugsgebiet umfasst die Quellgebiete eines Gewässers bis zu dessen Mündung und die dazugehörigen Grundwassersysteme. Kleine Flüsse und Bäche gehören zu den Einzugsgebieten der Gewässer, in die sie münden. Fließt ein Fluss direkt ins Meer, gehört er zu dessen Einzugsgebiet. So gehört das Einzugsgebiet der Donau mit ihren Neben- und Quellflüssen zum Haupteinzugsgebiet des Schwarzen Meers, in das sie nach einem Lauf von 2845 km Länge mündet. Insgesamt umfasst ihr Einzugsgebiet eine Fläche von 796 000 km2 und ist viermal größer als das des 1236 km langen Rheins mit 199 000 km2, der zum Haupteinzugsgebiet der Nordsee gehört.

Die Wasserscheide – hier in Rot dargestellt – markiert den Grenzverlauf zwischen benachbarten Flusseinzugssystemen. Die Europäische Hauptwasserscheide trennt die Zuflüsse von Atlantischem Ozean und Mittelmeer bzw. Schwarzem Meer voneinander. Sie erstreckt sich von Gibraltar im Süden der Iberischen Halbinsel bis zum Polarmeer und verläuft in der Regel über die Kammlagen von Gebirgen. Die farbliche Differenzierung der Haupteinzugsgebiete der Meere ermöglicht es, neben der Europäischen Hauptwasserscheide auch die übrigen Wasserscheiden zu unterscheiden. Die Karte nimmt keine Rücksicht auf Ländergrenzen, sodass die Gebiete ausschließlich den hydrogeographischen ­Zusammenhang wiedergeben.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Bei grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten ergeben sich besondere Probleme beim Umweltschutz, bei der Wasserreinhaltung und beim Hochwasserschutz. Deshalb hat die EU im Jahr 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Grund- und Oberflächengewässer wie Flüsse, Seen, Kanäle und Küstengewässer sowie die Fluss­einzugsgebiete zu schützen und zu sanieren, damit diese bis spätestens 2015 einen guten Zustand erreichen. Für die Umsetzung dieser Pläne sind spezielle Behörden verantwortlich, die pro Einzugsgebiet benannt werden. Die für diese Behörden zuständigen Mitgliedsstaaten arbeiten dann entsprechende Konzepte aus, die von ihnen umgesetzt werden müssen. Bei grenzübergreifenden Fluss­gebietseinheiten müssen mehrere Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan aufstellen. Zur Flussgebietseinheit Donau gehören beispielsweise 16 Staaten, 10 davon sind EU-Mitgliedsstaaten. In der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) arbeiten 14 Staaten mit der EU zusammen, um das Donauschutzabkommen und die Europäische Wasserrahmenlinie umzusetzen. In Deutschland wurden für die Umsetzung der Richtlinie 2009 das Wasserhaushaltsgesetz von 1957 novelliert und entsprechende Länderwassergesetze ­verabschiedet.