Deutschland - Politische Übersicht

Deutschland - Deutschland - politisch
978-3-14-100770-1 | Seite 64 | Abb. 1| Maßstab 1 : 2250000

Informationen

Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Fläche von 357 000 km² und ist als Bundesstaat in 16 Bundesländer gegliedert. Das mit Abstand größte Bundesland ist Bayern mit einer Fläche von 70 500 km², auf den Rängen zwei und drei folgen Niedersachsen (47 600 km²) und Baden-Württemberg (35 800 km²). Nordrhein-Westfalen, mit 34 100 km² das viertgrößte Bundesland, hat mit 18 Mio. Einwohnern den mit Abstand größten Bevölkerungsanteil. Zum Vergleich: Im mehr als doppelt so großen Bayern leben nur 12,5 Mio., in Niedersachsen etwa 8 Mio. Menschen.

Die bundesstaatliche Ordnung
Die Gliederung der Bundesrepublik in Bund und Länder ist im deutschen Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie die wichtigsten Kompetenzen der Länder. Als konstitutive Bestandteile eines Bundesstaates sind die Bundesländer nicht nur Selbstverwaltungskörperschaften wie Gemeinden, vielmehr verfügen sie über eigene Verfassungen und über die entsprechenden Institutionen eines parlamentarisch-demokratisch organisierten Gemeinwesens, also über Regierung, Parlament und eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit.

Kompetenzen der Länder
An der Spitze der 16 deutschen Landesregierungen, die in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen als "Senat", in Bayern, Thüringen und Sachsen hingegen als "Staatsregierungen" bezeichnet werden, steht ein Ministerpräsident bzw. ein "Regierender Bürgermeister" (Berlin), "Erster Bürgermeister" (Hamburg) oder "Bürgermeister" (Bremen). Die Kompetenzen dieser Regierungschefs und ihrer jeweiligen Minister oder Senatoren sind in allen Ländern unterschiedlich geregelt. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen orientieren sich am Kanzlersystem des Bundes, in den anderen Bundesländern haben die Parlamente eine etwas größere Macht.
Während der Bund die Aufgaben der Gesetzgebung weitgehend an sich gezogen hat, liegt die Verwaltung überwiegend in der Verantwortung der Länder.

Regierungsbezirke und Landkreise
Die meisten Flächenstaaten wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen sind in sogenannte Bezirksregierungen oder Regierungspräsidien mit einem Regierungspräsidenten an der Spitze eingeteilt, die als Landesmittelbehörden für die allgemeine Verwaltung eingerichtet sind. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise die fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg, denen jeweils fünf bis acht Landkreise zugeordnet sind. Den Landesmittelbehörden unterstehen die unteren Landesbehörden, die auf Kreisebene existieren, etwa die Kreisverwaltungen bzw. Landratsämter oder die Schul-, Gesundheits- und Straßenbauämter.
Die Landkreise übernehmen Aufgaben, die für einzelne Gemeinden eine zu große Belastung wären.

Kreisfreie Städte und Gemeinden
Im dreistufigen Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik bilden die Gemeinden nach Bund und Ländern die unterste Ebene. Sie haben im Rahmen der Selbstverwaltung, die sich aus dem mittelalterlichen Zunft- und Gildenwesen herausgebildet hat, eine ganze Reihe eigener Zuständigkeiten und auch eine eigene Finanzwirtschaft. Staatsrechtlich sind sie den Ländern unterstellt, deren Regierungen auch die Aufsicht über die Gemeindeverwaltungen ausüben. Gemeinden sind in mancherlei Hinsicht vollkommen autonom, in einigen Dingen aber auch strikt weisungsgebunden.
Eine etwas besondere Stellung haben die sogenannten kreisfreien Städte, die in Baden-Württemberg als Stadtbund und im Saarland als Stadtverband bezeichnet werden. Kreisfreie Städte gehören keinem Landkreis an, sondern bilden vielmehr einen Stadtkreis, in dem sie in der Regel alle Funktionen und Aufgaben eines Landkreises selbst übernehmen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich bei den kreisfreien Städten um Großstädte oder um große Mittelstädte. Während vor allem Nordrhein- Westfalen und Bayern eine Vielzahl kreisfreier Städte aufweisen, gibt es in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt derzeit nur drei oder vier.
K. Lückemeier

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