Herkunft der ausländischen Bevölkerung im Saarland

Saarland - Saarland - Verwaltung und Bevölkerung
978-3-14-100382-6 | Seite 29 | Abb. 4

Überblick

Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Die Definition umfasst somit folgende Personen: – zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer – zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte – (Spät-)Aussiedler – mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen. 2016 lebten im Saarland 199 000 Einwohner mit Migrationshintergrund, was 20 Prozent der Gesamtbevölkerung entspricht. 94 000 bzw. 47 Prozent der Einwohner mit Migrationshintergrund sind Ausländer. Sie besitzen keinen deutschen Pass. Bei den restlichen 53 Prozent handelt es sich um deutsche Staatsbürger, von denen etwa die Hälfte eigene Migrationserfahrung hat. Knapp die Hälfte der Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt aus EU-Mitgliedsstaaten. In den letzten zehn Jahren ist vor allem die Zahl der Bürger aus den neuen EU-Staaten (v. a. Rumänien und Bulgarien) gestiegen. Nach dem Abebben der Flüchtlingskrise sinkt die Zahl der Flüchtlinge aus Asien und Afrika wieder.

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