Südafrikanisches Mandatsgebiet - Apartheid um 1975

Afrika - Afrika - Staaten und Geschichte
978-3-14-100870-8 | Seite 184 | Abb. 5| Maßstab 1 : 12000000

Überblick

Nach dem Ersten Weltkrieg war die ehemalige Kolonie Deutsch-Südwestafrika unter südafrikanische Verwaltung gekommen. Die Südafrikanische Union, später Republik Südafrika, behandelte das Land seitdem de facto als Bestandteil des eigenen Staatsgebiets und lehnte es 1945 ab, das Territorium in Treuhandschaft der UNO zu verwalten. Stattdessen führte es auch dort die seit 1948 in der Republik Südafrika geltende Apartheidspolitik ein, eine gesetzlich festgeschriebene Trennung der "Rassen" zugunsten der politischen und wirtschaftlichen Vorherrschaft der Weißen. 1964 beschloss Südafrika, die nichtweiße Bevölkerung Namibias in je eigenen Siedlungsgebieten, den Homelands, zusammenzufassen. Die Einbeziehung in die Apartheids-Politik Südafrikas führte zu einer Verschärfung des schwelenden Konflikts mit der UNO. Innenpolitisch organisierte sich der Widerstand in Form der Gründung der South West African People"s Organisation (SWAPO), die einen Guerillakrieg gegen die südafrikanische Besatzung begann. 1966 entzog die Generalversammlung der UNO Südafrika offiziell das Mandat über Südwestafrika, das von der UNO 1968 den Namen Namibia erhielt. 1971 erklärte der Internationale Gerichtshof die südafrikanische Präsenz in Namibia für völkerrechtlich illegal. Unter dem Eindruck des internationalen Drucks modifizierte Südafrika seine Politik und baute die Apartheidsgesetze ab, zum Beispiel durch Abschaffung der Homelands. 1974 beschloss es die Einberufung einer Verfassungskonferenz.

Nachdem 1978 der UN-Sicherheitsrat einen Friedensplan für Namibia verabschiedet hatte, reagierte Südafrika mit der Durchführung erster allgemeiner Wahlen, aus denen - aufgrund von Manipulationen - die von der weißen Minderheit dominierte Demokratische Turnhallenallianz (DTA) als Sieger hervorging. Erst 1988, kurz vor der politischen Wende im eigenen Land, erklärte sich Südafrika endgültig bereit, die Besatzung aufzugeben.

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