Erde - Kinderrechte

Erde - Erde - Menschenrechte und Migration
978-3-14-100870-8 | Seite 35 | Abb. 3| Maßstab 1 : 180000000

Überblick

Kinder sollten unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft stehen. Deshalb haben die Vereinten Nationen 1990 eine UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Auszüge daraus sind in der Legende unten rechts enthalten. Viele der in der Kinderrechtskonvention genannten Rechte sind in den entwickelten Ländern Europas selbstverständlich. Die Situation weltweit sieht anders aus. Vielerorts werden die Kinderrechte nicht eingehalten, besonders in den Staaten Mittel- und Südamerikas, Afrikas und in Teilen Asiens ist die Lage sehr problematisch. Dies lässt sich an den beiden folgenden Indikatoren, die in der Karte dargestellt sind, festmachen:

• Das gesetzliche Mindestalter für Erwerbstätigkeit bestimmt, dass Kinder nicht arbeiten dürfen und Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter. In fast allen Ländern der Erde ist dieses Mindestalter schon seit 1973 durch eine Konvention auf 14, 15 oder gar 16 Jahre festgelegt (s. Flächenfarben in der Karte). Demnach dürfte in keinem der Länder ein zum Beispiel neun- oder elfjähriges Kind arbeiten.

• Im Gegensatz zum Mindestalter aus der Konvention gibt es in sehr vielen Ländern einen hohen Anteil an Kindern im Alter zwischen 5 und 14 Jahren, die arbeiten müssen; in Afrika verbreitet sogar zwischen 25 und 49 Prozent. Selbst in einigen europäischen Staaten wie Weißrussland, der Ukraine und Rumänien liegt der Anteil arbeitender Kinder zwischen 5 und 15 Prozent.

Nach Angaben des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen Unicef arbeiten weltweit rund 150 Millionen Kinder (Stand 2016).

Müssen Kinder arbeiten, ist es ihnen oft nicht möglich, eine Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu absolvieren. In der Regel treffen Kinder die Entscheidung zu arbeiten auch nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen und wirtschaftlich ausgebeutet. Viele Beispiele belegen zudem, dass die Arbeitssicherheit vollkommen vernachlässigt wird: Kinder sind großen Gefahren ausgesetzt, zum Beispiel durch den Umgang mit gefährlichen Chemikalien oder die Belastung mit Staub. Diese Beispiele zeigen, dass Kinderarbeit ganz offensichtlich die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention verletzt.

Kinderarbeit kann viele Hintergründe haben. Als Hauptursache ist die Armutssituation zu nennen, in der viele betroffene Familien leben. Blanke Not veranlasst Eltern, ihre Kinder arbeiten zu schicken. Zwar wird Kinderarbeit besonders schlecht bezahlt, dennoch tragen Kinder nach Fallstudien verbreitet zwischen 25 und 40 Prozent zum jeweiligen Haushaltseinkommen bei. Eine weitere Ursache ist die fehlende Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Hinzu kommt, dass besonders in asiatischen Ländern wie Indien ganze Wirtschaftsbereiche auf eine sehr niedrige Bezahlung der Beschäftigten und Kinderarbeit ausgerichtet sind, zum Beispiel die Textilindustrie. Kinderarbeit hat also oft auch eine strukturelle Komponente, von der Konsumenten in den Industrieländern in Form niedriger Preise profitieren. Eine andere Erklärung für Kinderarbeit ist, dass Kinder, die in einem Umfeld aufwachsen, das überwiegend von Selbstversorgung und informellen Tätigkeiten geprägt ist, häufig den Lebenswegen ihrer Eltern folgen und schon früh deren Erwerbstätigkeit erlernen sollen - zu Lasten einer als unnötig erachteten Schulbildung.

Neben Kinderarbeit gibt es zahlreiche weitere Lebensbereiche, in denen Kinderrechte verletzt werden - je nach Weltregion und Staat in unterschiedlichem Maße. Beispiele sind Kinderheirat, sexueller Missbrauch, Genitalverstümmelungen bei Mädchen und häusliche Gewalt oder der fehlende Zugang zu Lebensmitteln, Gesundheitsversorgung, sauberem Trinkwasser und Bildung.

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