Europa - Europa
978-3-14-100870-8 | Seite 108 | Abb. 1

Überblick

Zu den wichtigsten Organen der EU zählt der Ministerrat, der ein Entscheidungsgremium in allen EU-Angelegenheiten ist und zugleich die Leitlinien der Gemeinschaftspolitik bestimmt. Er setzt sich aus Fachministern der Regierungen der Mitgliedsstaaten zusammen. Die Stimmanteile der einzelnen Landesvertreter sind nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes gestaffelt. So hat Deutschland, das bevölkerungsreichste Land in der EU, 29 Stimmen - ebenso wie Großbritannien, Frankreich und Italien -, während das kleinste Mitgliedsland, Malta, nur drei Stimmen hat.

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU, das die Beschlüsse des Rates ausführt und die Erfüllung der Verträge überwacht. EU-Gesetze werden von der Europäischen Kommission initiiert, aber vom Ministerrat und dem Parlament verabschiedet. Die Kommissare werden von den Mitgliedsländern für fünf Jahre ernannt. Das Europäische Parlament, die Volksvertretung der EU, nimmt mit seinen direkt gewählten Abgeordneten Kontroll- und Beratungsfunktionen wahr. Überdies besitzt es beim EU-Haushalt und der EU-Gesetzgebung zusammen mit dem Ministerrat ein gleichberechtigtes Entscheidungsrecht (d. h., beide müssen zustimmen). Wichtige internationale Abkommen, die Aufnahme neuer EU-Mitglieder und der EU-Haushalt bedürfen seiner Zustimmung. Die vollen Rechte eines Parlaments - wie Gesetzesinitiativen zu ergreifen und die Regierungen zu bestimmen - hat das Europaparlament allerdings nicht.

Die allgemeinen politischen Zielvorstellungen der EU legt der Europäische Rat fest. Er ist kein Organ der EU, sondern als Zusammenschluss der Regierungschefs der Mitgliedstaaten deren oberste Instanz. Er tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und ist gegenüber dem Ministerrat weisungsbefugt. Dem Rat gehört neben den Staats- und Regierungschefs der Präsident der Europäischen Kommission als gleichberechtigtes Mitglied an.

Der Europäische Gerichtshof kann bei allen Streitigkeiten hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts angerufen werden. Seine Rechtssprechung hat Vorrang vor nationalem Recht. Dem Europäischen Rechnungshof obliegt die Kontrolle der EU-Finanzen.

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