Europäischer Wirtschaftsraum - Asylbewerber

Europa - Europa - Migration
978-3-14-100870-8 | Seite 111 | Abb. 4| Maßstab 1 : 30000000

Überblick

Ursachen von Migration sind sehr oft Verfolgungssituationen zum Beispiel aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen oder wegen existenziell bedrohlicher Unterdrückung aufgrund des Geschlechts. Asylsuchende sind Flüchtlinge, die in anderen Ländern Aufnahme gefunden haben und für die gegenwärtig geprüft wird, ob sie dort wegen solcher Verfolgungsgründe Anspruch auf politisches Asyl und ein Bleiberecht haben. Das Recht auf Asyl ist ein allgemein weithin anerkanntes Grundrecht.

In der politischen Praxis ergeben sich jedoch zahlreiche Konfliktfelder, vielfach wird sogar versucht, das Asylrecht auszuhebeln. Die EU-Staaten haben zwar ein einheitliches Regelwerk geschaffen, nach dem Menschen, die zum Beispiel aus politischen oder religiösen Gründen aus ihren Heimatländern fliehen, in der EU Aufnahme finden. Im Rahmen eines Ayslverfahrens wird unter anderem geprüft, ob anerkannte Fluchtgründe vorliegen. Wird der Asylantrag abgelehnt, kann es zur Abschiebung in das Herkunftsland kommen. Die unterschiedlichen Positionen der EU-Mitgliedsstaaten zur Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien haben ab 2014 aber gezeigt, dass das EU-Regelwerk nicht tragfähig ist.

Gegenwärtig stammen die Asylsuchenden in der EU vor allem aus Bürgerkriegs- und Konfliktregionen in Afrika und Asien, aber auch aus wenigen europäischen Ländern. So bildeten Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak 2015 die größten Gruppen: 363 000 Personen aus Syrien stellten einen Asylantrag in Staaten der EU-28. Dies entsprach einem Anteil von 29 %, es folgten afghanische Staatsangehörige (14 %) und Iraker (mit je 10 %). Zusammen entfielen auf diese drei Länder mehr als die Hälfte aller Erstanträge.

Unter den europäischen Herkunftsländern kamen die meisten Antragsteller aus dem Kosovo und Albanien (je 5 %). Die Anzahl der Erstanträge auf politisches Asyl ist in den letzten Jahren stark gestiegen (zum Vergleich 2008: 0,2 Mio.; 2015: 1,3 Mio.).

Für die Einreise in die EU ist für Bürger aus Drittstaaten in der Regel ein Visum nötig. Insbesondere Asylsuchende haben aber meist nicht die Möglichkeit, dieses zu beantragen und damit offiziell in die EU zu kommen. Sie wählen daher eine der gefährlichen Hauptfluchtrouten im Mittelmeerraum, auf dem Balkan oder in Osteuropa (s. 110.1). Dabei kommt es immer wieder zu humanitären Katastrophen, zum Beispiel im Oktober 2015, als mehr als 700 Flüchtlinge vor Lampedusa ertranken.

Eine Sondersituation besteht dann, wenn EU-Staaten Aufnahmekontingente für Flüchtlinge einrichten, so geschehen zum Beispiel für Syrienflüchtlinge. Dann können Menschen aus Flüchtlingslagern in der Krisenregion offiziell in die EU einreisen.

Nach absoluten Zahlen werden in Deutschland die meisten Erstanträge auf politisches Asyl gestellt - im Jahr 2015 waren es 442 000, also rund jeder dritte in der EU gestellte Antrag. Weitere Länder mit hohen Antragszahlen waren Ungarn, Österreich, Schweden, Italien und Frankreich. Die wenigsten Anträge wurden in Portugal, den baltischen Staaten, Slowenien und Kroatien gestellt.

Setzt man die Zahl der Anträge in Bezug zur Bevölkerung, so zeigt sich, dass Deutschland mit großem Abstand an der Spitze liegt. Zudem liegen außer Österreich und Luxemburg nur Länder an den Außengrenzen wie Griechenland, Malta, Bulgarien, Zypern über dem EU-Durchschnitt, alle anderen südost- und osteuropäischen Staaten, aber auch Irland, Spanien, Portugal und Großbritannien dagegen weit darunter. Diese Gegensätze äußern sich auch im Kartenbild, dass den Anteil an Asylbewerbern nach Staaten zeigt.

Schlagworte