Wahl zum Bundestag 2005

Deutschland - Deutschland - politisch
978-3-14-100770-1 | Seite 65 | Abb. 3

Informationen

Die Karte zeigt den Stimmenanteil der stärksten Parteien in den Wahlkreisen, unterschieden wird nach relativer und absoluter Mehrheit, d. h. mit weniger bzw. mehr als 50 % des Zweitstimmenanteils. In separaten Grafiken sind die genauen bundesweiten Ergebnisse aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass der Anteil der nur in Bayern antretenden CSU auf den Bund hochgerechnet wird. Beide Unionsparteien bilden im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, ihre Stimmenanteile werden daher zusammengezählt. Die Zahl der Wahlkreise wurde zur Bundestagswahl 2002 von 328 auf 299 herabgesetzt und die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlkreis von 227 000 auf 250 000 erhöht.

Zwei Stimmen
Die Bundestagsabgeordneten werden nach Artikel 39 des Grundgesetzes in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" bestimmt. Für die Bundestagswahl hat der Wahlberechtigte zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt er einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis (2005 insgesamt 299). Der Kandidat mit den meisten Stimmen – es genügt die relative Mehrheit – gewinnt das Direktmandat. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Nach dem Zweitstimmenanteil für die Landeslisten wird die Gesamtzahl der Bundestagsmandate bestimmt. Die errungenen Direktmandate werden davon abgezogen. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, werden ihr Überhangmandate zugesprochen. So hat die deutsche Volksvertretung meist mehr Abgeordnete als das Wahlrecht vorsieht: In dem 2005 gewählten Bundestag saßen 614 statt 598 Abgeordnete. In den Bundestag darf nur Abgeordnete entsenden, wer die Fünf-Prozent-Sperrklausel überwindet, also mehr als 5 % der Zweitstimmen auf sich vereinigen kann, oder wer mehr als drei Direktmandate erringt.

Ergebnisse der Bundestagswahl 2005
Nachdem Bundespräsident Horst Köhler auf Antrag von Kanzler Gerhard Schröder (SPD, ab 1998) am 21. Juli 2005 das Parlament aufgelöst hatte, fanden am 18. September 2005 vorgezogene Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag statt. Regulär wäre die Legislaturperiode erst 2006 zu Ende gewesen. Der Urnengang führte zur Ablösung der seit 1998 regierenden Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch eine große Koalition aus Union und Sozialdemokraten. Erste Frau im Amt des Bundeskanzlers wurde die CDU-Vorsitzende Angela Merkel. Verluste von CDU/CSU und SPD gegenüber der Bundestagswahl 2002 (3,3 bzw. 4,3 Prozentpunkte) hatten eine Situation geschaffen, in der die Union mit 35,2 % als stärkste politische Kraft mit vier Sitzen nur noch knapp vor der SPD lag. Ihr gegenüber standen mit der FDP, der Fraktion der Linken – die Linkspartei (früher PDS) war ein Wahlbündnis mit der WASG eingegangen – und Bündnis 90/Die Grünen drei etwa gleich starke kleinere Gruppierungen. In Ostdeutschland wurde die Linkspartei mit 25,4 % Stimmenanteil zweitstärkste Kraft vor der SPD.
H. Aubel

Schlagworte