Wahl zum Bundestag 1990

Deutschland - Deutschland - politisch
978-3-14-100770-1 | Seite 65 | Abb. 2

Informationen

Die Karte zeigt den Stimmenanteil der stärksten Parteien in den Wahlkreisen, unterschieden wird nach relativer und absoluter Mehrheit, d. h. mit weniger bzw. mehr als 50 % des Zweitstimmenanteils. In separaten Grafiken sind die genauen bundesweiten Ergebnisse aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass der Anteil der nur in Bayern antretenden CSU auf den Bund hochgerechnet wird. Beide Unionsparteien bilden im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, ihre Stimmenanteile werden daher zusammengezählt.

Zwei Stimmen
Die Bundestagsabgeordneten werden nach Artikel 39 des Grundgesetzes in "allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" bestimmt. Für die Bundestagswahl hat der Wahlberechtigte zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt er einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis (1990 insgesamt 328). Der Kandidat mit den meisten Stimmen – es genügt die relative Mehrheit – gewinnt das Direktmandat. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Nach dem Zweitstimmenanteil für die Landeslisten wird die Gesamtzahl der Bundestagsmandate bestimmt. Die errungenen Direktmandate werden davon abgezogen. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zusteht, werden ihr Überhangmandate zugesprochen. So hat die deutsche Volksvertretung meist mehr Abgeordnete als das Wahlrecht vorsieht: In dem 1990 gewählten Bundestag saßen 662 statt 656 Abgeordnete. In den Bundestag darf nur Abgeordnete entsenden, wer die Fünf-Prozent-Sperrklausel überwindet, also mehr als 5 % der Zweitstimmen auf sich vereinigen kann, oder wer mehr als drei Direktmandate erringt.

Ergebnisse der Bundestagswahl 1990
Die Wahlen zum 12. Deutschen Bundestag vom 2. Dezember 1990 waren die ersten gesamtdeutschen Parlamentswahlen. Zuvor hatte es in der DDR am 18. März desselben Jahres die ersten – und einzigen – freien Wahlen zur Volkskammer, dem Parlament, gegeben, die von der "Allianz für Deutschland", einer Listenverbindung unter Führung der CDU klar gewonnen wurde. Ein Teil der damals angetretenen Gruppierungen traten zur Bundestagswahl unter anderem Namen bzw. in anderen Listenverbindungen (z. B. in Ostdeutschland Bündnis 90/Grüne) an oder sie waren in anderen – westdeutschen Parteien – aufgegangen. Bei dieser Wahl gab es aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts als Besonderheit zwei Wahlgebiete: West (ehemalige BRD) und Ost (frühere DDR), in der getrennt ausgezählt wurde. Auch die Fünf-Prozent-Hürde musste also nur separat überwunden werden. Der Partei Die Grünen (West), ab 1983 im Bundestag vertreten, gelang dies mit 4,8 % nicht, im Gegensatz zu Bündnis 90/Grüne in Ostdeutschland (6,0 %). Die PDS, Nachfolgerin der DDR-Staatspartei, SED, erzielte bundesweit 2,4 %, in Ostdeutschland aber 11,1 % der Zweitstimmen. Die Bundestagswahl 1990 stärkte die regierende Koalition aus CDU/CSU und FDP unter Bundeskanzler Helmut Kohl. Für die SPD unter Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine war es das schlechteste Ergebnis seit 1957.
H. Aubel

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