Region Hannover - Flächennutzung und Raumplanung

Deutschland - Region Hannover
978-3-14-100800-5 | Seite 36 | Abb. 3| Maßstab 1 : 350000

Überblick

Die Region Hannover zählt mit 1,11Mio. Einwohnern und rund 500 000 Arbeitsplätzen (400 000 sozialversicherungspflichtig, 100 000 Minijobs; Stand Juni 2013) zu den größten Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Fläche von 2291 Quadratkilometern ist sie fast so groß wie das Saarland. Hannover ist neben Hamburg und Bremen bedeutendster norddeutscher Wirtschafts- und Messestandort, außerdem Sitz der niedersächsischen Landesregierung und Hochschulstandort. Im Landesraumordnungsprogramm ist Hannover als Oberzentrum ausgewiesen.

Die Region Hannover als Raumordnungseinheit

An der Raumordnung in Niedersachsen sind verschiedene Institutionen beteiligt. Das Bundesland trifft im Rahmen des Landes-Raumordnungsprogramms Entscheidungen zum Beispiel zur Ausweisung von zentralen Orten. Es gibt einen Entwicklungsrahmen vor, der vor Ort in den Planungsregionen (z. B. „Region Hannover“) ausgestaltet wird; ein wichtiges Instrument dafür sind die Regionalen Raumordnungsprogramme. Die Städte und Gemeinden wiederum sind für Flächennutzungs- und Bebauungspläne zuständig. Durch ein gestuftes System von Kompetenzen und Beziehungen zwischen diesen Institutionen wird sichergestellt, dass die Planungen der jeweiligen Ebenen zueinander passen.

Die „Region Hannover“ ist ein Kommunalverband, in dem sich die kreisfreie Stadt Hannover und die 20 Städte und Gemeinden des früheren Landkreises Hannover zusammengeschlossen haben. Der Kommunalverband wurde 2001 durch ein Landesgesetz geschaffen. Die Region Hannover nimmt unter anderem folgende zentrale Aufgaben wahr:

• die regionale Planung, die Trägerschaft des ÖPNV, die regionale Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, soweit sie nicht Aufgabe von Bund und Land ist.

Zentrale Orte und ÖPNV

Den Wachstumsprozessen seit den 1960er-Jahren trägt das raumplanerische System der zentralen Orte mit seinen vielfältigen Einrichtungen zur Daseinsvorsorge wie Einkaufsstätten, Schulen, kulturelle und medizinische Einrichtungen sowie sonstige Dienstleistungen Rechnung. Im Oberzentrum Hannover, den Mittelzentren und den Unter- bzw. Grundzentren erfolgt eine Konzentration der schwerpunktmäßigen Siedlungsentwicklung. Sie sind untereinander durch einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbunden. S-Bahnen sowie die Stadtbahn Hannover (eine Kombination aus Straßen- und U-Bahn) sorgen für die Anbindung der Unter- und Mittelzentren in den Randbereichen der Region (einschließlich Celle, Peine, Hildesheim, Sarstedt und Bad Nenndorf) an das Oberzentrum Hannover.

Mittel- und Oberzentren werden jeweils im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ausgewiesen, Unter- bzw. Grundzentren in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (ROP).

Aufgaben der Regionalplanung

Die Regionalplanung in der Region Hannover muss sich im Sinne einer längerfristigen Vorsorge auf künftige Flächenbedarfe für Siedlungs-, Verkehrs-, Freizeit- sowie Ver- und Entsorgungszwecke einstellen. Fragen des Umwelt- und Ressourcenschutzes haben in der Regionalplanung inzwischen einen bedeutenden Stellenwert. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Großvorhaben ist integraler Bestandteil der regionalplanerischen Beurteilung.

Im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms werden zum Beispiel…

• Vorranggebiete und Wasserschutzgebiete ausgewiesen, Regelungen zur Sicherung von Freiräumen erlassen, Konzepte für Teilaspekte wie Einzelhandelsstandorte oder den Hochwasserschutz festgelegt, ländliche Wohnstandorte ausgewiesen oder Trassen bzw. Standorte für den regionalen Verkehr bestimmt.

Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Aufgaben wie die Regionalstatistik, die Beratung von Städten und Gemeinden oder die Moderation bei Konflikten wahrgenommen. Die Erarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Planungen für überregional bedeutsame Verkehrstrassen und -einrichtungen erfolgen dagegen auf Bundes- bzw. Landesebene. Die regionale Raumordnungsbehörde hat darauf keinen direkten Einfluss. Es ergeben sich jedoch Konsequenzen, die beachtet werden müssen: So wird in den durch Fluglärm gestörten Gebieten (Fluglärmzone) im Norden Hannovers kein weiteres Bauland ausgewiesen.

Zur Nutzung des Geländes der EXPO 2000

Im Jahr 2000 fand in Hannover die Internationale Weltausstellung EXPO 2000 unter dem Motto „Mensch–Natur–Technik“ statt. Zum konzeptionellen Ansatz der Weltausstellung gehörte auch der regionale Aspekt der Nachnutzung sämtlicher EXPO-bezogenen Einrichtungen. Die erforderlichen städtebaulichen und infrastrukturellen Entscheidungen im Vorfeld der EXPO orientierten sich am längerfristigen Bedarf. Dies spiegelte sich sowohl bei der Standortentscheidung im Bereich Messe / Kronsberg als auch bei den Verkehrsmaßnahmen wider. Durch die teilweise Nutzung des Messegeländes reduzierte sich einerseits der EXPO-bedingte Flächenbedarf, andererseits wurde der erforderliche Umstrukturierungsprozess auf dem Messegelände gefördert.

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