Mecklenburg-Vorpommern - Vogelschutzgebiete und Eignungsgebiete für Windparks

Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburg-Vorpommern - Naturschutz und Umwelt
978-3-14-100381-9 | Seite 22 | Abb. 2

Überblick

Im Bereich der Stromerzeugung gelten die erneuerbaren Energien als Alternative zu den in absehbarer Zeit erschöpften fossilen Ressourcen wie Erdöl, Kohle und Gas. Zu den erneuerbaren Energien zählen Wind- und Wasserkraft, Sonnenlicht, Sonnenwärme und Biomasse. In immer größerem Maße werden die erneuerbaren Energien eingesetzt. So entstehen viele Biogasanlagen, Solaranlagen und Windparks. Die erneuerbaren Energien sind vergleichsweise umweltverträglich und klimafreundlich.

Eignungsgebiete für Windparks

Die Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien können nicht an jedem beliebigen Standort errichtet werden. Bei den Windkraftanlagen muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass hohe Windgeschwindigkeiten vorhanden sind und der Standort nicht in einem Windschatten liegt. So gibt es immer weniger Räume auf dem Festland, die sich für die Windkraftanlagen als optimal erweisen. Deutschland folgt dem Vorbild Dänemarks und will zunehmend die Meeresflächen für Windanlagen nutzen. Diese Gebiete eignen sich, da hier gute Windbedingungen herrschen. Allerdings ergeben sich beim Bau der sogenannten Offshore-Anlagen hohe Kosten. Bei der Planung muss beachtet werden, dass die Anlagen innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) entstehen und die Wassertiefe an diesen Stellen nicht tiefer als 35 m ist. Somit ist auch die Meeresfläche nur begrenzt nutzbar für die Windenergieanlagen. Zusätzlich dürfen in Naturschutzgebieten keine Windräder aufgestellt werden, denn besonders zwischen Vogelschutzgebieten und Windparks entstehen Nutzungskonflikte. Die Windräder können einerseits die Tiere beim Brüten und Rasten stören, andererseits verunglücken Vögel immer wieder in den Anlagen. Auch ein gewisser Abstand zu Wohnhäusern muss gewährleistet sein. 2017 wurde dieser für Mecklenburg-Vorpommern verkürzt und beträgt nun mindestens 1000 Meter zu Wohngebieten bzw. 800 m zu alleinstehenden Häusern.

Standorte von Windparks in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurden auf dem Festland mehr als 35 Eignungsgebiete für Windparks ausgewiesen. Auf einigen dieser Flächen stehen bereits Windkraftanlagen, andere befinden sich noch im Bau oder sind bisher lediglich genehmigt. Eine Häufung von Windparkstandorten findet sich südlich von Stralsund und Greifswald sowie nordwestlich vom Plauer See. Im deutschen Offshore-Bereich existieren bereits vier Anlagen, drei weitere sind in Planung. Alle Eignungsgebiete von Windanlagen, auf dem Festland und auf dem Meer, liegen außerhalb von Vogelschutzgebieten.

Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern leben viele verschiedene Vogelarten in unterschiedlichen Lebensräumen. Um die Vielfalt dieser Arten zu erhalten, wurden Vogelschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten gelten besondere Auflagen und Richtlinien, die es den Vögeln ermöglichen, ungestört zu rasten und zu brüten. Neben diesen Regelungen für Vögel werden nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Habitat = Lebensraum) auch Lebensräume von anderen Tier- und Pflanzenarten geschützt. Die Vogelschutzgebiete und die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sind Bestandteil eines europaweiten Netzes von geschützten Gebieten, das Natura2000 genannt wird. Natura2000 soll einen länderübergreifenden Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ermöglichen. So können gefährdete Tierarten gerettet werden und die biologische Vielfalt in Europa bleibt erhalten.

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