Mecklenburg-Vorpommern - Verwaltungsgliederung

Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburg-Vorpommern - Den Wandel von Räumen beschreiben
978-3-14-100381-9 | Seite 29 | Abb. 4

Überblick

Mecklenburg-Vorpommern wurde 2011 einer Kreisgebietsreform unterzogen. Die Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte ist am 4. September 2011 reduziert worden. In seiner Sitzung am 7. Juli 2010 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern das „Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz)“ angenommen.

Die Kreisgebietsreform

In Mecklenburg-Vorpommern war bereits 1994 eine Kreisgebietsreform durchgeführt worden. Die Ergebnisse dieser Reform gingen den Verwaltungsfachleuten und Politikern jedoch nicht weit genug. Bei abnehmender Bevölkerung waren die Verwaltungskosten pro Einwohner weiter gestiegen. Darauf reagierte die neue Reform des Jahres 2011. Die Landesregierung und ihr folgend der Landtag gaben dem Modell mit sechs Kreisen den Vorzug. Rostock und Schwerin sind kreisfreie Städte geblieben. Die größten Vorteile der neuen Kreisaufteilung sind erstens die weitgehend gleichmäßigen Bevölkerungsstärken der sechs Flächenkreise und der kreisfreien Stadt Rostock, zweitens eine vergleichbare Flächenausdehnung der sechs Flächenkreise und drittens der Bezug der neuen Kreisgrenzen und -namen auf historische Einteilungen.

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