Mecklenburg-Vorpommern - Raumordnung

Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburg-Vorpommern - Wirtschaft und Verkehr
978-3-14-100381-9 | Seite 18 | Abb. 2

Überblick

Im Jahr 1992 wurde das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfasst und beschlossen. Die Raumordnung legt fest, in welcher Weise Wohnbebauung und Wirtschaftseinrichtungen sowie der Verkehr und die Ver- und Entsorgungseinrichtungen in einem Land angeordnet sein sollen. Auf der Grundlage des Gesetzes trat 2016 das heute gültige Landesraumentwicklungsprogramm in Kraft. Verantwortlich für die regionale Raumentwicklung sind die vier Planungsregionen Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg/Rostock, Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte. Sie haben die Aufgabe, die regionalen Raumentwicklungsprogramme aufzustellen und fortzuschreiben.

Zentrale Orte

Oberzentren, wie zum Beispiel Rostock, dienen der Versorgung mit langfristig und selten (episodisch) benötigten Gütern und Dienstleistungen. Dazu gehören zum Beispiel Güter wie Möbel oder Schmuck. Auch werden hier Dienstleistungen von Behörden der staatlichen Verwaltung, Hochschulen, Spezialkliniken und Kultureinrichtungen (Theater, Musicals) angeboten. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Oberzentren mindestens 70 000 Einwohner aufweisen. Diese Kriterien erfüllen neben Rostock die Städte Schwerin, Neubrandenburg sowie Stralsund/Greifswald. Mittelzentren tragen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des mittelfristigen Bedarfs bei. Zum mittelfristigen Bedarf gehören Güter wie Schuhe oder Kleidung. Im Bereich der Dienstleistungen findet man in Mittelzentren zum Beispiel Rechtsanwälte und Fachärzte sowie Gymnasien und Krankenhäuser. Die insgesamt 18 Mittelzentren Mecklenburg-Vorpommers weisen jeweils mindestens 10 000 Einwohner auf. Unterzentren versorgen die Bevölkerung mit dem Grundbedarf des täglichen Lebens, also mit Lebensmitteln oder Drogerieartikeln. In einem Unterzentrum leben mindestens 2000 (im ländlichen Raum) bzw. 5000 Menschen (in Stadt-Umland-Räumen).

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