Europa

Europa - Europa
978-3-14-100870-8 | Seite 108 | Abb. 2| Maßstab 1 : 30000000

Überblick

Die europäische Einigung begann 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Mit den Römischen Verträgen zwischen Frankreich, Italien, der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden entstand 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Durch Fusionsvertrag wurde sie 1967 Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG), der zwischen 1973 und 1986 auch Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal und Spanien beitraten.

1987 beschlossen die zwölf Mitgliedsstaaten der EG die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, der die sogenannten vier Freiheiten herbeiführen sollte: den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Dazu waren folgende Voraussetzungen zu schaffen: Fortfall von Grenzkontrollen, Niederlassungsfreiheit für alle EG-Bürger, Harmonisierung von Normen und Vorschriften, Öffnung der Finanz- und Telekommunika-tionsmärkte, Freizügigkeit des Kapitalverkehrs. Seit 1993 existiert dieser EU-Binnenmarkt. Grundsätzlich gilt seither, dass jedes Produkt, welches in einem der EU-Länder auf den Markt gebracht wird, auch in jedem anderen angeboten werden darf.

Während die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vor-anschritt, wurde 1991 von Russland, der Ukraine und Weißrussland die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ins Leben gerufen, der sich wenig später die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan anschlossen, 1994 auch Georgien. Das politische Klima zwischen den GUS-Staaten kühlte jedoch bald ab. Einige Länder traten aus, andere suchten eine Annäherung an die NATO.

Mit dem Vertragswerk von Maastricht wurde 1993 aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union (EU), die außer einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch eine Wirtschafts- und Währungsunion erstrebte. 1994 trat der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Unterzeichnet wurde er von allen EU-Staaten und den sieben EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Österreich und Liechtenstein. Die Europäische Freihandelsvereinigung EFTA war 1960 mit dem Ziel gegründet worden, den Freihandel zwischen ihren Mitgliedsstaaten und weiteren 23 assoziierten Staaten weltweit zu fördern. Aufgrund zahlreicher Übertritte zur EU gehören der EFTA heute nur noch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein an.

2004 erfolgte im Rahmen der Osterweiterung die Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern in die EU. 2007 folgten Bulgarien und Rumänien, 2013 Kroatien, wodurch die EU 28 Länder unter ihrem Dach vereinte. Der Austritt Großbritanniens steht nach einem Referendum 2016 bevor und ist Gegenstand von Verhandlungen.

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Bevölkerungsverteilung in der EU, Sitzverteilung nach Staaten im Europäischen Parlament, Gewichtung der Stimmen im Ministerrat (2009)