Europäische Zusammenschlüsse

Europa - Europa - Staaten
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Überblick

Die Europäische Union (EU) ist der mit Abstand wichtigste Zusammenschluss von Staaten in Europa. Mit den Römischen Verträgen zwischen Frankreich, Italien, der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden entstand 1951 bzw. 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Durch Fusionsvertrag wurde sie 1967 Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG), der zwischen 1973 und 1986 auch Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal und Spanien beitraten.

Der europäische Binnenmarkt

1987 beschlossen die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, der bis 1993 die sogenannten vier Freiheiten herbeiführen sollte: den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Voraussetzungen dafür waren der Fortfall von Grenzkontrollen, Niederlassungsfreiheit für alle EG-Bürger, Harmonisierung von Normen und Vorschriften, Öffnung der Finanz- und Telekommunikationsmärkte und die Freizügigkeit des Kapitalverkehrs. Seit 1993 existiert der EU-Binnenmarkt, der zwischen den Mitgliedsstaaten die vier genannten Freiheiten gewährt. Grundsätzlich gilt seither, dass jedes Produkt, welches in einem der EU-Länder auf den Markt gebracht wird, auch in jedem anderen angeboten werden darf.

Gemeinschaft der Fünfzehn

Mit dem Vertragswerk von Maastricht 1993 wurde aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union (EU), die außer einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch eine Wirtschafts- und Währungsunion erstrebte. 1994 trat der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Unterzeichnet wurde er von allen EU-Staaten und den sieben EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Österreich und Liechtenstein. Die Europäische Freihandelsvereinigung EFTA war 1960 mit dem Ziel gegründet worden, den Freihandel zwischen ihren Mitgliedsstaaten und weiteren 23 assoziierten Staaten weltweit zu fördern. Aufgrund zahlreicher Übertritte zur EU gehören der EFTA heute nur noch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein an.

Drei dieser Übertrittskandidaten waren Schweden, Finnland und Österreich, die sich 1995 der Europäischen Union anschlossen, die damit 15 Länder umfasste. Während die Bemühungen um die Wirtschafts- und Währungsunion Fortschritte machten, blieb die Zusammenarbeit in den Bereichen der Innen- und Außenpolitik unbefriedigend. Nach Überarbeitung des EU-Vertrages unterzeichneten die Mitgliedsstaaten am 2. Oktober 1997 den Vertrag von Amsterdam, der auf eine Stärkung der Gemeinschaft durch Reformierung ihrer Institutionen zielte. Obwohl das Abkommen die demokratische Legitimation der EU stärkte, wurden die Reformschritte schon bald als zu klein kritisiert, zumal die politischen Umbrüche im Osten eine Erweiterung absehbar machten. 1998 begannen die Beitrittsverhandlungen mit Polen, Estland, Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern, 1999 auch mit Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Malta und der Slowakei.

Neue EU-Verfassung und die Osterweiterungen

Mit Volksfesten wurde am 1. Mai 2004 in vielen europäischen Städten die Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern in die Gemeinschaft gefeiert. Die Osterweiterung war für die EU eine historische Chance, weil sie durch die Aufnahme von Ländern, die lange durch den Eisernen Vorhang von Westeuropa getrennt worden waren, einen Beitrag zur Überwindung der Teilung zwischen Ost und West leisten konnte. Zugleich war sie eine wirtschaftliche Herausforderung, da der Beitritt relativ armer Länder mit einem starken wirtschaftlich-sozialen Modernisierungsrückstand die EU vor große Aufgaben stellte und erhebliche Mittel erforderte.

Noch im selben Jahr wurden die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien abgeschlossen (Osterweiterung II). Nach der Zustimmung der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rats wurde der Beitrittsvertrag am 25. April 2005 unterzeichnet und anschließend von den 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Dadurch konnten beide Länder am 1. Januar 2007 der EU beitreten, die damit 27 Länder vereinte. Mit Kroatien, das am 1. Juli 2013 nach langjährigen Beitrittsverhandlungen in die Gemeinschaft aufgenommen wurde, zählt die EU heute 28 Mitglieder.

Aktuell gibt es Beitrittsverhandlungen mit Montenegro, der Türkei und seit Januar 2014 auch mit Serbien. Verhandelt wurde von 2010 bis 2013 auch mit Island, das sein Beitrittsgesuch aus dem Jahr 2009 allerdings 2014 wieder zurückzog. Albanien und Mazedonien sind Beitrittskandidaten, es laufen aber noch keine Beitrittsverhandlungen.

Die Hauptorgane der EU

Durch den Vertrag von Lissabon hat sich die Struktur der Europäischen Union gravierend verändert. Bis 2009 ruhte sie auf drei „Säulen“: den drei Europäischen Gemeinschaften, der Zusammenarbeit aller EU-Länder im Rahmen einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ihrerZusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik. Durch den Vertrag von Lissabon wurde diese Säulenstruktur zugunsten sieben zentraler Organe aufgelöst.

Zu den wichtigsten Organen der EU zählen der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), die Europäische Kommission (EU-Kommission), das Europäische Parlament, der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rat

Weitere Organe der EU sind der Europäische Rechnungshof und die Europäische Zentralbank.

Weitere europäische Zusammenschlüsse

Zu den ältesten europäischen Zusammenschlüssen gehört die Benelux-Union zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Das Bündnis geht auf die belgisch-luxemburgische Währungs- und Wirtschaftsunion von 1922 zurück.

Während die Anstrengungen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes in Westeuropa voranschritten, wurde 1991 in Osteuropa von Russland, der Ukraine und Weißrussland die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ins Leben gerufen, der sich wenig später auch die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan anschlossen, 1994 auch Georgien. Das politische Klima zwischen den GUS-Staaten kühlte sich im Laufe der Zeit deutlich ab, Georgien erklärte 2008 seinen Austritt. Unter Protesten Russlands vereinbarten die sechs GUS-Mitglieder Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine und Weißrussland im selben Jahr mit der Europäischen Union die „Östliche Partnerschaft“, der Gründungsgipfel tagte 2009. Aufgrund der stärkeren Westorientierung vieler Länder hat die GUS in den letzten Jahren kontinuierlich an Bedeutung verloren, im März 2014 verkündete die Ukraine wegen der Krimkrise ihren Austritt.

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Organe der Europäischen Union - Europäischer Rat, Ministerrat, , Europäische Kommission, Europäisches Parlament
Bevölkerungsverteilung in der EU, Sitzverteilung nach Staaten im Europäischen Parlament, Gewichtung der Stimmen im Ministerrat (2009)