Europäische Zusammenschlüsse

Europa - Europäische Union
978-3-14-100770-1 | Seite 94 | Abb. 2| Maßstab 1 : 30000000

Informationen

Mit den Römischen Verträgen zwischen Frankreich, Italien, der Bundesrepublik Deutschland und Belgien, Luxemburg und den Niederlanden entstand 1951 bzw. 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Durch Fusionsvertrag wurde sie 1967 Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG), der zwischen 1973 und 1986 auch Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal und Spanien beitraten.

Europäischer Binnenmarkt und GUS
1987 beschlossen die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, der bis 1993 die sogenannten vier Freiheiten herbeiführen sollte: den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Dazu waren folgende Voraussetzungen zu schaffen: Fortfall von Grenzkontrollen, Niederlassungsfreiheit für alle EG-Bürger, Harmonisierung von Normen und Vorschriften, Öffnung der Finanz- und Telekommunikationsmärkte, Freizügigkeit des Kapitalverkehrs. Seit 1993 existiert der EU-Binnenmarkt, der zwischen den Mitgliedsstaaten die oben genannten vier Freiheiten gewährt. Grundsätzlich gilt seither, dass jedes Produkt, welches in einem der EU-Länder auf den Markt gebracht wird, auch in jedem anderen angeboten werden darf.
Während die Anstrengungen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes voranschritten, wurde 1991 von Russland, der Ukraine und Weißrussland die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ins Leben gerufen, der sich wenig später auch die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan anschlossen, 1994 auch Georgien. Das politische Klima zwischen den GUS-Staaten kühlte jedoch schon bald deutlich ab. Usbekistan und Georgien traten aus dem Sicherheitspakt aus, Aserbaidschan und Moldawien suchten eine Annäherung an die NATO. Im Jahre 2000 führte Russland für Aserbaidschan, Georgien und Moldawien die 1992 vertraglich abgeschaffte Visumpflicht wieder ein; begründet wurde dieser Schritt mit dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus.

Gemeinschaft der Fünfzehn
Mit dem Vertragswerk von Maastricht 1993 wurde aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union (EU), die außer einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch eine Wirtschafts- und Währungsunion erstrebte. 1994 trat der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Unterzeichnet wurde er von allen EU-Staaten und den sieben EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Österreich und Liechtenstein. Die Europäische Freihandelsvereinigung EFTA war 1960 mit dem Ziel gegründet worden, den Freihandel zwischen ihren Mitgliedsstaaten und weiteren 23 assoziierten Staaten weltweit zu fördern. Aufgrund zahlreicher Übertritte zur EU gehören der EFTA heute nur noch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein an.
Drei dieser Übertrittskandidaten waren Schweden, Finnland und Österreich, die sich zum 1. Januar 1995 der Europäischen Union anschlossen, die nunmehr 15 Länder umfasste. Während die Bemühungen um die Wirtschafts- und Währungsunion Fortschritte machten, blieb die Zusammenarbeit in den Bereichen der Innen- und Außenpolitik unbefriedigend. Nach einer Überarbeitung des EU-Vertrages unterzeichneten die Mitgliedsstaaten am 2. Oktober 1997 den Vertrag von Amsterdam, der auf eine Stärkung der Gemeinschaft durch Reformierung ihrer Institutionen zielte. Obwohl das Abkommen die demokratische Legitimation der EU stärkte, wurden die Reformschritte von Medien und Beteiligten schon bald als zu kurz kritisiert, zumal die politischen Umbrüche im Osten eine Erweiterung der Gemeinschaft absehbar machten. Im März 1998 begannen die Beitrittsverhandlungen mit Polen, Estland, Tschechien, Slowenien, Ungarn und Zypern, 1999 auch mit Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Malta und der Slowakei.

Die Osterweiterungen I und II
Mit Feiern und Volksfesten wurde am 1. Mai 2004 in zahlreichen europäischen Städten die Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern in die Europäische Gemeinschaft gefeiert. Die Osterweiterung war für die EU eine historische Chance, weil sie durch die Aufnahme von Ländern, die lange durch den Eisernen Vorhang von Westeuropa getrennt worden waren, einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Teilung zwischen Ost und West leisten konnte. Zugleich war sie eine wirtschaftliche Herausforderung, da der Beitritt relativ armer Länder mit einem starken wirtschaftlich-sozialen Modernisierungsrückstand erhebliche Sorgen vor Billigkonkurrenz und wachsendem Wettbewerbsdruck weckte. Allerdings zeigte sich bald, dass die Öffnung zu den Ländern des Ostens mit ihrem riesigen Nachholbedarf an Gütern und Dienstleistungen auch gewaltige Chancen bot.
Nur Wochen nach der ersten Ostererweiterung wurden die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien abgeschlossen, im Dezember 2004 auch die mit Rumänien. Nach der Zustimmung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rats wurde der Beitrittsvertrag am 25. April 2005 in Luxemburg von Bulgarien und Rumänien unterzeichnet und anschließend von den 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Dadurch konnten beide Länder wie vorgesehen am 1. Januar 2007 der EU beitreten, die damit 27 europäische Länder unter ihrem Dach vereint. Gemäß einer entsprechenden Option im Vereinigungsvertrag hat Deutschland von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungserbringung in einigen Sektoren wie beispielsweise dem Baugewerbe für eine Übergangszeit von zunächst zwei Jahren einzuschränken. Möglich sind solche Einschränkungen für maximal sieben Jahre.
D. Bode, K. Lückemeier

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