Erde - Menschenrechte

Geschichte - Geschichte - Die Vereinten Nationen
978-3-14-100390-1 | Seite 222 | Abb. 2

Überblick

Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 ist ein unverbindliches Grundlagendokument, bestehend aus 30 Artikeln. Beispiele sind: – Artikel 2 beschreibt das Diskriminierungsverbot: „Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört [...].“ – Artikel 5 verbietet Folter: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Die in den Artikeln beschriebenen Rechte können allerdings völkerrechtlich nicht eingeklagt werden, insofern ist die Erklärung unverbindlich. Neben Staaten, in denen die Menschenrechte eingehalten werden und insbesondere politische Rechte und bürgerliche Freiheiten geschützt sind – in solchen Staaten leben 40 Prozent der Weltbevölkerung –, gibt es daher auch zahlreiche Staaten, in denen dies nur teilweise oder gar nicht der Fall ist – in solchen Staaten leben rund 60 Prozent der Weltbevölkerung. In der Karte werden diese Kategorien durch drei Flächenfarben dargestellt. Ein weiterer Faktor, mit dem die Einhaltung der Menschenrechte beurteilt werden kann, ist, ob in einem Land die Todesstrafe angewendet wird oder nicht. Dies ist in der Karte durch ein Muster dargestellt.

Regionale Unterschiede

In Europa, Amerika und Australien/Neuseeland sind die Menschenrechte in den meisten Staaten geschützt oder zumindest teilweise geschützt. In diesen Regionen der Erde ist die Situation vergleichsweise gut. Russland, Kasachstan und Weißrussland stellen hier Ausnahmen dar. Die Todesstrafe wird hier nur in wenigen Ländern angewendet, zum Beispiel in den USA. Allerdings darf dieses Bild nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in zahlreichen Ländern große Probleme gibt. So haben zum Beispiel bewaffnete Einheiten im Dienst von Drogenkartellen in bestimmten Regionen Mittel- und Südamerikas den Staat so weit zurückgedrängt, dass dieser dort praktisch keine Macht mehr ausüben kann. Gewalt gegen Andersdenkende – zum Beispiel Kleinbauern, die sich gegen bestimmte Großprojekte wenden, oder Menschenrechtsaktivisten – ist in solchen Regionen an der Tagesordnung. In Asien ist die Situation sehr heterogen. Teilregionen, in denen die Menschenrechte geschützt sind, stehen große Gebiete gegenüber, in denen sie nicht geschützt sind – dazu zählen auch bevölkerungsreiche und wirtschaftsstarke Länder wie China, Russland oder die Erdölstaaten am Persischen Golf. Dass es nur wenige Länder mit teilweise geschützten Rechten gibt, zum Beispiel Pakistan und Malaysia, zeigen die großen Gegensätze innerhalb des Kontinents. Häufig geht die Missachtung der Menschrechte mit Bürgerkriegen und bewaffneten Konflikten einher – einer Hauptursache für die starken Flüchtlingsströme vor allem in Westasien. Besonders verbreitet ist in Asien die Anwendung der Todesstrafe. Afrika ist dadurch gekennzeichnet, dass nur in sehr wenigen Ländern die Menschenrechte geschützt sind. In weiten Teilen des Kontinents ist die Situation als äußerst problematisch einzuschätzen. Auch dort ist – wie in Asien – die Anwendung der Todesstrafe weit verbreitet.

Schlagworte