Deutschland - Deutsches Kaiserreich 1871

Deutschland - Deutschland - Staatlicher Wandel 1815–1932
978-3-14-100870-8 | Seite 66 | Abb. 2| Maßstab 1 : 9000000

Überblick

Die Gründung des Kaiserreichs von 1871 nach einer Folge von "Einigungskriegen" ist untrennbar mit dem Namen Otto von Bismarck (1815-1898) verbunden. 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten ernannt, provozierte Bismarck nach dem preußisch-österreichischem Sieg über Dänemark (1864) eine militärische Auseinandersetzung mit Österreich. Der preußische Sieg im Deutschen Krieg 1866 führte zur Auflösung des Deutschen Bundes und dem Ausschluss Österreichs aus Deutschland. Preußen annektierte Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt und bildete mit seinen Verbündeten einen neuen Bundesstaat: den Norddeutschen Bund. 1870 beschwor Bismarck bewusst ("Emser Depesche") einen Krieg mit Frankreich herauf, wodurch für die süddeutschen Staaten der Bündnisfall eintrat. Den entscheidenden Sieg über das unterlegene Frankreich errangen die deutschen Streitkräfte am 1. September 1870 bei Sedan.

Am 18. Januar 1871, noch vor dem endgültigen Waffenstillstand, riefen die deutschen Fürsten, angeführt vom bayerischen König Ludwig II., im Spiegelsaal von Versailles den preußischen König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser aus und begründeten damit ein in Deutschland umjubeltes und von vielen Hoffnungen begleitetes, kleindeutsches Kaiserreich. Es umfasste die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer, einige Freie Städte und das hinzugewonnene Reichsland Elsass-Lothringen. Dem geschichtsträchtigen Akt vorausgegangen waren zähe Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten, die zum Teil Sonderrechte verlangten. Reichskanzler wurde Otto von Bismarck. Die Reichsverfassung von 1871 entsprach im Wesentlichen der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867. Wie diese bestand sie aus einem komplizierten Geflecht von föderalistischen und zentralistischen Elementen und war ein Versuch, liberal-bürgerliche und dynastische Interessen auszugleichen.

Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie, aber keineswegs eine Demokratie im heutigen Sinne. Die Souveränität lag bei den 25 Einzelstaaten, die allerdings Teile ihrer Hoheitsgewalt an das Reich übertrugen. Die Reichsgründung wurde von der Mehrheit der Deutschen enthusiastisch begrüßt. Herbeigeführt hatte sie aber nicht eine freiheitliche Volksbewegung, sondern Bismarck, der das Prinzip der Volkssouveränität zeitlebens verachtete und dessen politisches Engagement auf eine Stärkung des preußischen Staates und der königlichen Macht zielte. Gemessen an den liberalen Zielen der Märzrevolution 1848 war die Einigung ein Fehlschlag. Der Adel behielt Prestige, ökonomische Macht und politischen Einfluss. Das Bürgertum orientierte sich mehrheitlich an den spätfeudalen Eliten und neigte zu obrigkeitsstaatlichem Denken, während die Entstehung einer politischen Öffentlichkeit unterblieb. Das Reich stieg rasch in die Riege der Großmächte auf, aber was ihm fehlte, etwa im Vergleich zu Frankreich, England oder den USA, war eine Staatsidee. Dieser ideelle Mangel war einer der Gründe für die Aggressivität des deutschen Nationalismus.

Österreich hatte nach seinem Ausschluss aus dem Deutschen Bund durch Realunion mit Ungarn 1867 die Österreichisch-Ungarische Monarchie errichtet. Deren Territorium zerfiel in Transleithanien, die Länder der ungarischen Krone, und in Cisleithanien, die österreichischen Länder, offiziell als die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder bezeichnet.

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