Bundesrepublik Deutschland - nach dem 3.10.1990

Deutschland - Deutschland - Historische Entwicklung
978-3-14-100803-6 | Seite 83 | Abb. 9| Maßstab 1 : 5000000

Überblick

Die Karte zeigt die föderalistische Struktur des wiedervereinigten Deutschlands, wie sie seit dem 3. Oktober 1990 besteht. Zu unterscheiden sind die sogenannten Flächenstaaten und die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin.

Von der „Perestroika“ zum Einigungsvertrag

Die Entstehung der heutigen Bundesrepublik war das Resultat des wohl größten politischen Umbruchs in der gesamten Nachkriegszeit. Als Michail Gorbatschow 1985 zum Generalsekretär der KPdSU wurde, setzte er einen Reformprozess in Gang, der die Strukturen der Sowjetunion entscheidend veränderte und in der Folge den gesamten Ostblock erfasste. Die Führung der DDR unter Erich Honecker stemmte sich allen Reformbemühungen entgegen. Ihre starre Haltung führte zu Protesten der Bevölkerung, die seit September 1989 auf machtvollen Straßendemonstrationen Demokratie und freie Wahlen forderte. Sie waren ab dem Sommer 1989 verbunden mit Flüchtlingsbewegungen über Ungarn und die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in Warschau und Prag. Als die Lage eskaliert war, trat Erich Honecker am 18. Oktober 1989 zurück. Da von seinem Nachfolger Egon Krenz keine neuen Impulse ausgingen, hielten die Massendemonstrationen an.

Als auch die Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989 der Regierung keine dauerhafte Entlastung brachte, trat Krenz mit dem Politbüro im Dezember 1989 zurück. Die Macht im Staat ging nun auf die Regierung der DDR unter dem neuen Ministerpräsidenten Hans Modrow über. Im Zuge seiner „Politik des Runden Tisches“ wurde unter Beteiligung oppositioneller Gruppen der Führungsanspruch der SED aus der Verfassung gestrichen; es kam zur Bildung demokratischer Parteien und zur Ausschreibung freier Wahlen für den 18. März 1990. Diese brachten der unter der Führung der westdeutschen CDU stehenden „Allianz für Deutschland“ eine klare Mehrheit und führten zu einer großen Koalition mit der SPD und den liberalen Parteien.

Ziel der neuen Regierung war die rasche Vereinigung beider deutscher Staaten. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war die Wirtschafts- und Währungsunion mit der Bundesrepublik zum 1. Juli 1990. Diese Maßnahme sollte die Planwirtschaft der DDR in ein marktwirtschaftlich orientiertes System umwandeln. Die Privatisierung der volkseigenen Betriebe wurde einer Treuhandgesellschaft übertragen. Weiter beschloss die Volkskammer, die 14 Bezirke der DDR aufzulösen und die 1952 beseitigten Länder neu zu bilden. Nachdem die Volkskammer am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik beschlossen hatte, kam es am 31. August zur Unterzeichnung des Einigungsvertrages.

Parallel zu diesen Entwicklungen schuf die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die staatliche Einheit. Bundeskanzler Helmut Kohl warb erfolgreich für die Unterstützung der westlichen Verbündeten und erreichte die Zustimmung des sowjetischen Präsidenten Gorbatschow. Zur Klärung der politischen Konsequenzen traten die Außenminister der beiden deutschen Staaten und der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zu Verhandlungen zusammen. Diese führten zum „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde. Er entließ das vereinte Deutschland in die volle Souveränität, löste die Rechte und Verantwortlichkeiten der Alliierten ab und gab bei der Wahl der Bündniszugehörigkeit freie Hand. Deutschland verpflichtete sich, keinerlei Gebietsansprüche insbesondere gegenüber Polen zu erheben und seine Streitkräfte auf 370 000 Mann zu begrenzen.

Die föderalistische Struktur der Bundesrepublik

Zum 3. Oktober 1990 traten die Gliedstaaten der vormaligen Deutschen Demokratischen Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei. Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung.

Die Flächenstaaten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern sind weiter in Regierungsbezirke untergliedert. Diese sind reine Verwaltungseinheiten und haben keine aus Wahlen hervorgegangene Regierung, im Gegensatz zu den unteren Verwaltungseinheiten Kreis und Gemeinde. Regierungsbezirke dienen der Entlastung der Landesverwaltung und sind Ansprechpartner der nachgeordneten Behörden der untersten Verwaltungseinheiten Kreis und Gemeinde.

Kreise bestehen in allen Bundesländern außer in den Stadtstaaten. Zu unterscheiden sind Landkreise und kreisfreie Städte mit meist mehr als 100 000 Einwohnern. Die Kreistage werden wie die Stadt- und Gemeindevertretungen alle fünf Jahre gewählt. Aufgaben und Befugnisse der Kreisbehörden werden durch Landesgesetze unterschiedlich geregelt. Grenzveränderungen zwischen den Bundesländern sind selten. Eine Besonderheit ist das Gebiet um Neuhaus an der Unterelbe, das ursprünglich zu Hannover, dann bis 1990 zur DDR gehörte und heute wieder Teil von Niedersachsen ist.

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